
Entgegen der allgemeinen Meinung erweist sich die Rechenstörung mit einer Prävalenz von ungefähr 4 – 6 % im deutschprachigen Raum als ähnlich weit verbreitet wie die wesentlich besser bekannte Lese- und Rechtschreibstörung. Eigentlich kann dies kaum verwundern, stellen doch beide Störungen sogenannte umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten (UESF) dar. Das bedeutet, dass von Beginn an die Entwicklung des Kindes in bestimmten Bereichen nachteilig von der Entwicklung normalgesunder Kinder abweicht. Und dies lässt sich eben nicht auf eine neurologische Erkrankung oder etwa einen Unfall zurückführen – die Entwicklung ist betroffen. Als beeinträchtigt erweisen sich in der Regel die visuell-räumliche Wahrnehmung, Sprechen und Sprache sowie die Bewegungskoordination. So kann es kaum verwundern, dass sich in der Rückschau entsprechende Hinweise bereits in den U-Heften der Vorsorgeuntersuchungen finden lassen. Eine Beeinträchtigung dieser Fähigkeiten zeigt sich dann im weiteren Entwicklungsverlauf insbesondere in einem mangelhaften Erwerb schulischer Fertigkeiten. Bei der Rechenstörung ist hier lediglich das Rechnen in einem auch klinisch bedeutsamen Ausmaß betroffen. Der Störungsbereich ist also genau definiert – eben umschrieben.